Die Aufhebung der Bestimmungen über die Salzburger Vertragsraumordnung durch das Erk des VfGH v 13. 10. 1999, G 77/99, V 29/99 hat eine Überarbeitung des sbg ROG 1998 notwendig gemacht. Der Salzburger Landesgesetzgeber hat deshalb zwei Nov beschlossen (9. 12. 1999, LGBl 2000/25 und 9. 2. 2000, LGBl 68), mit denen er die Vertragsraumordnung neu geregelt und ein System öffentlich-rechtlicher Nutzungserklärungen eingeführt hat. Die noch zur Zeit der alten Rechtslage abgeschlossenen Raumordnungsverträge sollen als Nutzungserklärungen weiter gelten. Der Gesetzgeber wollte damit eine verfassungskonforme Lösung im Sinne der vom VfGH aufgezeigten Determinanten erreichen. Der folgende Beitrag soll zeigen, dass dies nur teilweise geglückt ist, und nach wie vor Bedenken aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen.