§ 30 Abs 1 vlbg BauG 1972; § 66 Abs 4 AVG
Die bloße Reduzierung der Verkaufsfläche um nahezu 100 m2 in einem geplanten Lebensmittelmarkt innerhalb des ursprünglich geplanten und unverändert gebliebenen Gebäudes stellt eine zulässige Projektänderung dar.
VwGH 24. 2. 2000, 98/06/0211