Aufhebung
§ 31 Abs 4 vlbg BauG 1972
Für die Schutzwürdigkeit des Ortsbildes ist nicht dessen völlige Einheitlichkeit erforderlich. Insoweit ein Mindestmaß an gemeinsamer Charakteristik vorliegt, ist das Ortsbild an Hand des vorhandenen, konsentierten Bestandes zu beurteilen.