Abweisung
§ 2 Z 25 lit a und d oö BauTG 1994; Sammelverordnung bezüglich Dachgeschoßausbauten des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz.
Im Falle der Anwendbarkeit der Sammelverordnung ist für die Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe nach dem Bebauungsplan von Bedeutung, ob ein Geschoß ein ausgebauter Dachraum oder ein Dachgeschoß ist.