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Zustimmungsverpflichtung des Grundeigentümers; Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/69bbl 2000, 117 Heft 3 v. 15.6.2000

§§ 28 Abs 2 Z 2, 32 Abs 1 oö BauO 1994

Der baubewilligungspflichtige Einbau eines Bades in eine Mietwohnung bedarf keiner Zustimmung des Grundeigentümers.

Der Grundeigentümer hat mangels Zustimmungsverpflichtung keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren.

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