Abweisung
§ 21 Abs 3 und 4 oö ROG 1994; oö BetriebstypenV; oö GrenzwertV
Die Übereinstimmung eines in die BetriebstypenV nicht einordenbaren Betriebes (hier: Hackschnitzelanlage) mit der Flächenwidmung kann am Maßstab der Emissionswerte nach der GrenzwertV festgestellt werden.