§§ 29 Abs 4, 46 Abs 1, 55 Abs 1 BVergG 1997
Im offenen Verfahren sind alle eingelangten Angebote zuerst zu öffnen und dann zu verlesen.
Dem Erfordernis der Gewichtung der Zuschlagskriterien kann etwa durch ein Punktesystem entsprochen werden.
§§ 29 Abs 4, 46 Abs 1, 55 Abs 1 BVergG 1997
Im offenen Verfahren sind alle eingelangten Angebote zuerst zu öffnen und dann zu verlesen.
Dem Erfordernis der Gewichtung der Zuschlagskriterien kann etwa durch ein Punktesystem entsprochen werden.