RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/41bbl 2000, 72 Heft 2 v. 15.4.2000
Abweisung
§ 23 Abs 1 und 2 nö BauO 1976
Eine nicht überdachte Treppe an der Außenseite eines Gebäudes ist eine „Freitreppe“.