vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Definition „Freitreppe“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/41bbl 2000, 72 Heft 2 v. 15.4.2000

Abweisung

§ 23 Abs 1 und 2 nö BauO 1976

Eine nicht überdachte Treppe an der Außenseite eines Gebäudes ist eine „Freitreppe“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte