Abweisung
§ 69 Abs 1 lit m und Abs 2 wr BauO
Das Überschreiten der im Bebauungsplan bestimmten Gebäudehöhe um 18 cm stellt eine „unwesentliche“ Abweichung dar.
Abweisung
§ 69 Abs 1 lit m und Abs 2 wr BauO
Das Überschreiten der im Bebauungsplan bestimmten Gebäudehöhe um 18 cm stellt eine „unwesentliche“ Abweichung dar.