§ 1392 ff ABGB
Der Garant kann den allfälligen Ersatzanspruch gegen seinen Auftraggeber durch Vorwegabtretung allfälliger Rückersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Begünstigten sichern.
OGH 27. 8. 1999, 1 Ob 208/99s
§ 1392 ff ABGB
Der Garant kann den allfälligen Ersatzanspruch gegen seinen Auftraggeber durch Vorwegabtretung allfälliger Rückersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Begünstigten sichern.
OGH 27. 8. 1999, 1 Ob 208/99s