Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996
Die eingeschränkte Parteistellung des Nachbarn wird durch das Gemeinschaftsrecht nicht verdrängt.
Abweisung
§ 6 Abs 1 Z 3 nö BauO 1996
Die eingeschränkte Parteistellung des Nachbarn wird durch das Gemeinschaftsrecht nicht verdrängt.