§ 5 Abs 1 krnt BauV
Für die Abstandsflächenberechnung ist als Fußpunkt der Außenwand die Höhe des projektierten Geländes maßgeblich.
VwGH 15. 6. 1999, 98/05/0052
§ 5 Abs 1 krnt BauV
Für die Abstandsflächenberechnung ist als Fußpunkt der Außenwand die Höhe des projektierten Geländes maßgeblich.
VwGH 15. 6. 1999, 98/05/0052