Aufhebung
§ 7 Abs 2, 4 und 6 tir BauO 1989
Tritt ein Stiegenhaus erst in den oberen Geschossen hervor, kann es als untergeordneter Bauteil bei der Berechnung des Abstandes von der Grundstücksgrenze ausgenommen werden.
Aufhebung
§ 7 Abs 2, 4 und 6 tir BauO 1989
Tritt ein Stiegenhaus erst in den oberen Geschossen hervor, kann es als untergeordneter Bauteil bei der Berechnung des Abstandes von der Grundstücksgrenze ausgenommen werden.