Abweisung
§§ 3 und 16 bgld BauG 1997
Die Sanierung eines Kamins ist ein (nur mitteilungspflichtiges) geringfügiges Bauvorhaben.
Abweisung
§§ 3 und 16 bgld BauG 1997
Die Sanierung eines Kamins ist ein (nur mitteilungspflichtiges) geringfügiges Bauvorhaben.