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Definition „Geschoß“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/194bbl 1999, 186 Heft 5 v. 15.10.1999

Abweisung

§§ 14 Abs 2 Z 3, 21 Abs 4 bgld BauG 1997; § 25a Abs 3 lit c bgld RPlG

Ein Geschoß umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch die in einer Ebene liegenden Räume eines Gebäudes, die allseits über dem Gebäude liegen und nicht teilweise in das Gelände reichen.

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