Aufhebung
§ 9 Abs 1 lit d sbg BauPolG; § 2 Abs 1 RGaO; §§ 305, 306 ABGB
Eine erhebliche Wertsteigerung iSd § 2 Abs 1 ReichsGO ist dann anzunehmen, wenn es sich um eine Verkehrswertsteigerung größeren Ausmaßes handelt.
Aufhebung
§ 9 Abs 1 lit d sbg BauPolG; § 2 Abs 1 RGaO; §§ 305, 306 ABGB
Eine erhebliche Wertsteigerung iSd § 2 Abs 1 ReichsGO ist dann anzunehmen, wenn es sich um eine Verkehrswertsteigerung größeren Ausmaßes handelt.