Abweisung
§ 24 Abs 3 sbg ROG 1992
Wird im räumlichen Entwicklungskonzept einer Gemeinde die Freihaltung des Seeuferbereiches ausdrücklich angeordnet, ist eine Ausnahmebewilligung gem § 24 Abs 3 sbg ROG selbst für Bauvorhaben, die nach außen nicht in Erscheinung treten, unzulässig.