§ 38 oö ROG 1994; Art 5 StGG
In der Beschränkung der Bebauungsmöglichkeit durch einen geänderten Bebauungsplan liegt kein gleichheitswidriges Sonderopfer. Es ist ohne Anspruch auf Entschädigung hinzunehmen.
OGH 13. 4. 1999, 4 Ob 89/99p
§ 38 oö ROG 1994; Art 5 StGG
In der Beschränkung der Bebauungsmöglichkeit durch einen geänderten Bebauungsplan liegt kein gleichheitswidriges Sonderopfer. Es ist ohne Anspruch auf Entschädigung hinzunehmen.
OGH 13. 4. 1999, 4 Ob 89/99p