§ 12 Abs 1 tir BauO 1989
Eine Grundstücksteilung, die ein Grundstück im Bauland und ein als Verkehrsfläche gewidmetes Grundstück betrifft, fällt unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 erster Satz tir BauO.
VwGH 22. 4. 1999, 98/06/0031
§ 12 Abs 1 tir BauO 1989
Eine Grundstücksteilung, die ein Grundstück im Bauland und ein als Verkehrsfläche gewidmetes Grundstück betrifft, fällt unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 erster Satz tir BauO.
VwGH 22. 4. 1999, 98/06/0031