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Übergangene Partei; Einbringung nachträglicher Einwendungen; Informationsrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/205bbl 1999, 190 Heft 5 v. 15.10.1999

Abweisung

§§ 28, 32, 33 oö BauO 1994; §§ 8, 41, 42 AVG

Nachträgliche Einwendungen von übergangenen Parteien sind bei der bescheiderlassenden Be­hörde (und nicht bei der Berufungsbehörde) fristgerecht zu erheben.

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