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Prüfbericht der Schlussrechnung kein konstitutives Anerkenntnis

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/186bbl 1999, 163 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 1375 ABGB

Das deklarative Anerkenntnis ist die Bestätigung oder Bekräftigung eines vom Schuldner als bestehend angenommenen Rechtsverhältnisses. Zum Unterschied vom konstitutiven Anerkenntnis schafft es keinen neuen Verpflichtungsgrund, sondern bildet als Wissenserklärung lediglich ein Beweismittel.

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