Art 1 lit b, UnterAbs 2, Art 6 RL 92/50/EWG
Eine von zwei Gemeinden zum Zweck der Durchführung der Müllabfuhr, zu deren Sicherstellung die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, gegründete AG ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und daher öffentliche Auftraggeberin.