Aufhebung
§§ 10 Abs 2 Z 1, 12 Abs 4 bgld BauO
Eine Gerätehütte in der Größe von 13,65 m2 lässt nicht jedenfalls eine Beeinträchtigung der in § 12 Abs 4 S 1 bgld BauO genannten Interessen erwarten.
Aufhebung
§§ 10 Abs 2 Z 1, 12 Abs 4 bgld BauO
Eine Gerätehütte in der Größe von 13,65 m2 lässt nicht jedenfalls eine Beeinträchtigung der in § 12 Abs 4 S 1 bgld BauO genannten Interessen erwarten.