§ 16 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 1 BVergG; Art 24 lit c RL 93/37/EWG
Eine negative Auskunftserteilung des BMAS gem § 28b AuslBG kann nur ein Indiz für das Fehlen beruflicher Zuverlässigkeit sein, keinesfalls eine unwiderlegbare Vermutung.
§ 16 Abs 3, § 52 Abs 1 Z 1 BVergG; Art 24 lit c RL 93/37/EWG
Eine negative Auskunftserteilung des BMAS gem § 28b AuslBG kann nur ein Indiz für das Fehlen beruflicher Zuverlässigkeit sein, keinesfalls eine unwiderlegbare Vermutung.