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Erscheinungsbild einer Fassade; gestaltwirksames Merkmal

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/111bbl 1999, 115 Heft 3 v. 15.6.1999

§ 12 Abs 1 Z 2 stmk BauG 1995; § 3 Abs 1 Grazer AltstadterhaltungsG

Eine Markise mit 27 m Länge ist geeignet, das Erscheinungsbild einer Fassade als gestaltwirksames Merkmal eines Hauses iSd § 3 Abs 1 Grazer AltstadterhaltungsG zu verändern.

VwGH 19. 11. 1998, 98/06/0056

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