§§ 6, 30 Abs 1 vlbg BauG 1972
Nehmen die Vorschriften über die Abstandsflächen auf jene der Flächenwidmung bzw auf die in diesem Zusammenhang zulässigen Immissionen Bezug, sind diese auch bei der Geltendmachung von Nachbarrechten iSd § 30 Abs 1 iVm § 6 vlbg BauG von Bedeutung.