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Österreichischer Rundfunk; Öffentliche Auftraggeber

RechtsprechungVergaberechtbbl 1999/146bbl 1999, 125 Heft 3 v. 15.6.1999

§§ 11 Abs 1 Z 2, 15 Z 29 BVergG

Der österreichische Rundfunk ist ein öffentlicher Auftraggeber gem § 11 Abs 1 Z 2 BVergG und unterliegt dabei gem § 15 Z 29 BVergG nicht den Sondervorschriften für Sektorenauftraggeber.

B-VKK, 18. 2. 1999, S-18/99

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