Abweisung
§§ 30 Abs 4, 31 tir BauO 1989; § 42 AVG
Dem Nachbarn kann bei der Bewilligung hintereinander folgender Projekte nicht entgegengehalten werden, dass Teile des Projekts mit einem parallel verhandelten Vorhaben, in dem er keine Einwendungen erhoben hat, übereinstimmen.