Abweisung
§§ 4 Z 38, 13 stmk BauG 1995
Die Vorschriften der Bauordnungen über den Seitenabstand sind dahingehend auszulegen, dass die der betroffenen Grundstücksgrenze zugekehrte Fassade maßgeblich ist.
Abweisung
§§ 4 Z 38, 13 stmk BauG 1995
Die Vorschriften der Bauordnungen über den Seitenabstand sind dahingehend auszulegen, dass die der betroffenen Grundstücksgrenze zugekehrte Fassade maßgeblich ist.