Abweisung
§§ 16a Abs 2, 42 Abs 2 tir ROG 1997
Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung über die Begrenzung der Erweiterung bestehender Freizeitwohnsitze.
Abweisung
§§ 16a Abs 2, 42 Abs 2 tir ROG 1997
Keine Verfassungswidrigkeit der Regelung über die Begrenzung der Erweiterung bestehender Freizeitwohnsitze.