Die oö Bauordnung 1976, LGBl 1976/35, wurde im Zuge der österreichweiten Deregulierungsbemühungen durch die oö Bauordnung 1994, LGBl 1994/66, wesentlich geändert, ua durch die Einführung der Bauanzeigepflicht für kleinere Bauvorhaben, durch Entfall der Benützungsbewilligung für Kleinhausbauten und durch die Neuregelung der bautechnischen Bestimmungen in einem selbständigen Gesetz, nämlich in dem oö. Bautechnikgesetz, LGBl 1994/67. Dieser Prozess der Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung wurde mit der oö Bauordnungs-Novelle 1998, LGBl 1998/70, im verstärkten Maße fortgesetzt. Die oö Bauordnungs-Novelle 1998 ist am 1. 1. 1999 in Kraft getreten und ändert die mehr als hundertjährigen Grundstrukturen im oö Baurecht, insbesondere durch die Einführung der „Baufreistellung“ für Wohnbauten und mittlere Betriebsanlagen sowie durch den Entfall der Benützungsbewilligung und durch eine relativ starke Einschränkung der Nachbarrechte.