Die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen für Bauprodukte durch die Einführung harmonisierter technischer Spezifikationen, die zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten führen. Obwohl bereits 1989 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft kundgemacht, gibt es auch neun Jahre danach mit Ausnahme einer einzigen unbedeutenden Produktfamilie (Metalldübel) keine CE-gekennzeichneten Bauprodukte.