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Probleme der Umsetzung der EU-Bauproduktenrichtlinie

AufsätzeRainer Mikulitsbbl 1999, 93 Heft 3 v. 15.6.1999

Die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen für Bauprodukte durch die Einführung harmonisierter technischer Spezifikationen, die zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten führen. Obwohl bereits 1989 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft kundgemacht, gibt es auch neun Jahre danach mit Ausnahme einer einzigen unbedeutenden Produktfamilie (Metalldübel) keine CE-gekennzeichneten Bauprodukte.

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