Abweisung
§ 4 Abs 5 stmk KanalG 1988
Eine Ausnahme gem § 4 Abs 5 stmk KanalG kommt in Bezug auf häusliche Abwässer nur dann in Betracht, wenn die häuslichen Abwässer zur Gänze frei von chemischen Schadstoffen sind.
Abweisung
§ 4 Abs 5 stmk KanalG 1988
Eine Ausnahme gem § 4 Abs 5 stmk KanalG kommt in Bezug auf häusliche Abwässer nur dann in Betracht, wenn die häuslichen Abwässer zur Gänze frei von chemischen Schadstoffen sind.