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Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/75bbl 1999, 71 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 4 Abs 5 stmk KanalG 1988

Aus dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 5 stmk KanalG 1988 ergibt sich, dass der Nachweis für die tatsächlich schon vorhandene schadlose Schmutzwasserentsorgung im Zeitpunkt der ­Entscheidung der Gemeindebehörde vorliegen muss.

VwGH 3. 9. 1998, 98/06/0139

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