§ 2 Abs 2 AHG
Amtshaftungsansprüche können auch vor rechtskräftigem Abschluss eines Baubewilligungsverfahrens geltend gemacht werden, sofern der Schaden tatsächlich eingetreten und nicht mehr abwendbar ist.
OGH 29. 9. 1998, 1 Ob 360/97s
§ 2 Abs 2 AHG
Amtshaftungsansprüche können auch vor rechtskräftigem Abschluss eines Baubewilligungsverfahrens geltend gemacht werden, sofern der Schaden tatsächlich eingetreten und nicht mehr abwendbar ist.
OGH 29. 9. 1998, 1 Ob 360/97s