§ 1168a ABGB
Erlangt der Bauherr von einem Dritten Kenntnis über die besondere Bodenbeschaffenheit und gibt er dieses Wissen nicht an den Werkunternehmer weiter, so entfällt dessen Warnpflicht.
OGH 25. 8. 1998, 7 Ob 140/98h
§ 1168a ABGB
Erlangt der Bauherr von einem Dritten Kenntnis über die besondere Bodenbeschaffenheit und gibt er dieses Wissen nicht an den Werkunternehmer weiter, so entfällt dessen Warnpflicht.
OGH 25. 8. 1998, 7 Ob 140/98h