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Nachbareigenschaft bei heranrückender Wohnbebauung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/65bbl 1999, 66 Heft 2 v. 15.4.1999

Aufhebung

§§ 31 Abs 1 und 5 oö BauO 1994; § 8 AVG

Die Nachbareigenschaft gem § 31 Abs 5 oö BauO 1994 ist nicht mit dem unmittelbaren Angrenzen an das zu bebauende Grundstück verknüpft.

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