§§ 21 Abs 1, 22 Abs 5 oö ROG 1994
Eine durch zehnjähriges Hochwasser gefährdete Fläche kann nicht als für eine Bebauung iSd Widmung „Gemischtes Baugebiet“ geeignet angesehen werden. Der Umstand, dass auf der von der Änderung betroffenen Fläche konkret bloß eine Lagerfläche mit einem leicht beseitigbaren Lagergebäude geplant ist, spielt für die Baulandeignung keine Rolle.