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Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/79bbl 1999, 72 Heft 2 v. 15.4.1999

Abweisung

§ 10 Abs 1 lit d tir KanalisationsG; Art 7 Abs 1 B-VG

Mit dem „erzielbaren Erfolg“ in § 10 Abs 1 lit d tir KanalisationsG ist jener erzielbare Erfolg gemeint, der mit dem Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage erreicht wird, nämlich: die unschädliche und einwandfreie Beseitigung von Abwässern.

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