vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verpflichtung der Partei zur Widerlegung eines unschlüssigen Gutachtens

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/76bbl 1999, 71 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 37, 52 AVG; § 40 Abs 2 und 3 tir BauO 1989

Wenn der Gutachter ausdrücklich festgehalten hat, die ihm von der Behörde gestellte Frage (hier: Nichtübereinstimmung einer Garage mit Bau­bewilligung) aus den zur Verfügung gestellten Plänen nicht beantworten zu können, besteht keine Verpflichtung für die Partei zur Widerlegung dieser Aussage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte