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Verletzung der Schadensminderungspflicht im Hinblick auf § 14 Abs 3 WEG

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/88bbl 1999, 76 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 1295 ff, 1304 ABGB; § 14 Abs 3 WEG

Besteht die Möglichkeit einen allenfalls durch das Gericht genehmigten Mehrheitsbeschluss gem § 14 Abs 3 WEG für konsenslos durchgeführte Baumaßnahmen zu erreichen, um damit nachträglich um die baubehördliche Bewilligung der Änderungen ansuchen zu können, so liegt in der Unterlassung derartiger Bemühungen eine Verletzung der Schadensminderungspflicht.

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