§§ 13c, 19 Abs 1 WEG
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann gem § 13c WEG von einem einzelnen Miteigentümer anteiligen Ersatz von Sanierungsaufwand für die Liegenschaft auch dann einfordern, wenn sie selbst für diesen Aufwand nicht in Vorlage getreten ist, wohl aber von Dritter Seite auf Ersatz dieser Aufwendungen belangt wird.