Aufhebung
§ 129 Abs 10 wr BauO, § 61 Abs 1 wr BauO; V der LReg über anzeigepflichtige Bauherstellungen, LGBl 1930/43
Die Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrags ist auch bei einem jahrzehntelang unbeanstandet gebliebenen Gebäude zulässig, erfordert aber bei Vorliegen eines vermuteten Konsenses ein besonders sorgfältiges Ermittlungsverfahren.