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Bewilligungspflicht eines Wohnwagens; keine münd­liche Verhandlung im baupolizeilichen Verfahren

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/72bbl 1999, 70 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 19 Z 6, 24 Abs 1 stmk BauG 1995

Die Absicht, einen Wohnwagen in Zukunft als Gerätehütte zu nützen, tut der Qualifikation als bewiligungspflichtige transportable Einrichtung, die zum Aufenthalt oder Nächtigen von Personen geeignet ist, keinen Abbruch.

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