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Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswässern und Abwässern; Immissionsschutz; subjektiv-öffent­liche Rechte des Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/63bbl 1999, 66 Heft 2 v. 15.4.1999

Abweisung

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994; §§ 2, 3 oö BauTG

Nachbarn kommt hinsichtlich von Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswässern und Abwässern ein subjektiv-öffentliches Recht zu, wenn Immissionen (schädliche Einflüsse) auf ihr Grundstück in Betracht kommen.

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