Abweisung
§§ 15 Abs 1, 16 Abs 1, 6 und 7, 21 Abs 5 krnt BauO 1992
§ 16 Abs 6 und 7 krnt BauO dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Der Nachbar hat keinen Rechtsanspruch auf Erteilung von Auflagen.
Abweisung
§§ 15 Abs 1, 16 Abs 1, 6 und 7, 21 Abs 5 krnt BauO 1992
§ 16 Abs 6 und 7 krnt BauO dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Der Nachbar hat keinen Rechtsanspruch auf Erteilung von Auflagen.