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Integritätsschaden durch falsche Auskünfte

RechtsprechungZivilrechtbbl 1998/173bbl 1998, 191 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 1167, 1295 ABGB

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Besteller innerhalb der Verjährungsfrist wegen Werkmängeln vom Unternehmer den Ersatz des Erfüllungsinteresses begehren, sofern diese Mängel auf dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

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