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Ausnahme von der Kanalanschlußverpflichtung; Erfordernis einer wasserrechtlichen Bewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/158bbl 1998, 185 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 1, 4 Abs 5 stmk KanalG 1988; § 32 WRG

Aus dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 5 stmk Kanalgesetz 1988 ergibt sich, daß der Nachweis für die tatsächlich vorhandene schadlose Schmutzwasserentsorgung im Zeitpunkt der Entscheidung der Gemeindebehörde über die beantragte Ausnahmebewilligung vorliegen muß.

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