§ 4 Z 23, 30 und 31 stmk BauG 1995
Das stmk BauG 1995 enthält keine Definition eines Mansardendaches noch eine solche des Daches.
Die Gebäudehöhe ist der vertikale Abstand zwischen einem Punkt auf der Geländeverschneidung mit der Außenwandfläche und dem Dachsaum. Als Dachsaum ist beim Mansardendach die untere Begrenzung des unteren, steilen Dachteiles (und nicht der Knickbereich zwischen den steilen und den flachen Dachflächen) anzusehen.