vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Definition von Dach und Mansardendach; Berechnung der Gebäudehöhe; Dachsaum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/155bbl 1998, 184 Heft 4 v. 15.8.1998

§ 4 Z 23, 30 und 31 stmk BauG 1995

Das stmk BauG 1995 enthält keine Definition eines Mansardendaches noch eine solche des Daches.

Die Gebäudehöhe ist der vertikale Abstand zwischen einem Punkt auf der Geländeverschneidung mit der Außenwandfläche und dem Dachsaum. Als Dachsaum ist beim Mansardendach die untere Begrenzung des unteren, steilen Dachteiles (und nicht der Knickbereich zwischen den steilen und den flachen Dachflächen) anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte